Fall 2011-014N

CD's mit rassendiskriminierenden Texten

Zürich

Verfahrensgeschichte
2011 2011-014N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Ton / Bild
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Im Fahrzeug des Beschuldigten wurden im Rahmen einer polizeilichen Personenkontrolle, auf einem Parkplatz in Österreich, 10 CD’s mit dem Titel „Verbotene Wahrheit“ sichergestellt. Die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck ersuchte um Übernahme des Strafverfahrens.

Da der Beschuldigte wegen der erwähnten CD’s bereits mit einer Strafverfügung des Kantons Luzern bestraft wurde, entscheidet die Strafverfolgungsbehörde das Verfahren ohne weiteres einzustellen.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.Die CD’s werden nach Art. 69 StGB eingezogen und vernichtet.