Fall 2012-005N
Bern
Verfahrensgeschichte | ||
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2012 | 2012-005N | Die 1. Instanz verurteilt den Beschuldigten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Behörde/Instanz | 1. kantonale Instanz |
Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Der Sachverhalt ist dem Urteil nicht zu entnehmen.
Die 1. Instanz verurteilt den Beschuldigten u.a. wegen Rassendiskriminierung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je CHF 30.00, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren und zu gemeinnütziger Arbeit von insgesamt 84 Stunden.