Fall 2012-009N
Uri
Verfahrensgeschichte | ||
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2012 | 2012-009N | Die 1. Instanz verurteilt den Beschuldigten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Verbreiten von Ideologien (Abs. 2) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Ton / Bild |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Rechtsextremismus |
Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Die durch das Landesgericht beim Nachrichtendienst des Bundes editierten drei Originaldatenträger mit der Bezeichnung Rütlifeier «PNOS», 8. August 2010 (HD-Video [1] nur blueray-Player [2] und Bilder H-Gruss [3]) werden zu den Akten genommen.
Das Landesgericht verurteilt den Beschuldigten zu eine bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 50.00 und einer Busse von CHF 300.00.