Fall 2012-014N
Basel-Stadt
Verfahrensgeschichte | ||
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2012 | 2012-014N | Die 1. Instanz verurteilt den Beschuldigten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Behörde/Instanz | 1. kantonale Instanz |
Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Verbreiten von Ideologien (Abs. 2); Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1); Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Der Sachverhalt ist dem Urteil nicht zu entnehmen.
Die 1. Instanz verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 90.00