Fall 2013-031N

Rassendiskriminierung im Kebap-Laden : « komm heraus du schwarzes Schaf » 2

Bern

Verfahrensgeschichte
2013 2013-031N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Wort;
Tätlichkeiten;
Weitere Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Weiteres gesellschaftliches Umfeld
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Der Beschuldigte beteiligte sich an einer gewaltsamen tätlichen Einwirkung (Angriff) auf M. Er bedrohte M. laut und aggressiv und verletzte ihn indem er einen Stuhl gegen ihn warf. Unter starkem Alkoholeinfluss (Atemalkoholtest 3,24 Gewichtspromille) stellte der Beschuldigte dem M. zusammen mit anderen Tätern ernsthafte Konsequenzen in Aussicht, falls dieser es wagen sollte, sie anzuzeigen. Mit einem dreifachen „Sieg-Heil-Ruf“ verabschiedete er die Polizei im öffentlichen Raum. Ausserdem bedrohte der Beschuldigte den A. laut und aggressiv und beschädigte im Kebap-Landen diverse Gegenstände sowie eine Glasscheibe und eine Glasvitrine (Deliktsbetrag CHF 9‘180.00). Unter dem starken Alkoholeinfluss schrie der Beschuldigte Naziparolen, Heil-Hitler-Rufe und „komm heraus du schwarzes Schaf“.

Entscheid

Der Beschuldigte wird wegen Angriffs (Art. 134 StGB), Drohung (Art. 180 Abs. 1 StGB), Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 StGB) und Rassendiskriminierung mehrfach begangen (Art. 261bis StGB) schuldig erklärt. Er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 70.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Der Beschuldigte wird zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 1575.00 mit Ersatzfreiheitsstrafe von 16 Tagen bestraft. Ausserdem werden ihm die Verfahrenskosten auferlegt.