Fall 2014-010N

Keine Angaben zum Sachverhalt

Zürich

Verfahrensgeschichte
2014 2014-010N Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Verbreiten von Ideologien (Abs. 2);
Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Täter unbekannt
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Der Sachverhalt ist dem Urteil nicht zu entnehmen.

Sachverhalt

Der Sachverhalt ist dem Urteil nicht zu entnehmen.

Entscheid

Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten wegen mehrfacher Drohung im Sinne von Art. 180 Abs. 1 StGB sowie mehrfacher Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis Abs. 2 und Abs. 4 StGB zu 12 Monaten Freiheitsstrafe, mit unbedingtem Strafvollzug. Es wird eine ambulante Behandlung des Beschuldigten im Sinne von Art. 63 StGB angeordnet und der Vollzug der Freiheitsstrafe zu diesem Zweck aufgeschoben. Der Beschuldigte wird zudem verpflichtet, dem Privatkläger eine Genugtuung von CHF 100.00 zu bezahlen.