Fall 2014-010N
Zürich
Verfahrensgeschichte | ||
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2014 | 2014-010N | Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Verbreiten von Ideologien (Abs. 2); Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Täter unbekannt |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Der Sachverhalt ist dem Urteil nicht zu entnehmen.
Der Sachverhalt ist dem Urteil nicht zu entnehmen.
Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten wegen mehrfacher Drohung im Sinne von Art. 180 Abs. 1 StGB sowie mehrfacher Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis Abs. 2 und Abs. 4 StGB zu 12 Monaten Freiheitsstrafe, mit unbedingtem Strafvollzug. Es wird eine ambulante Behandlung des Beschuldigten im Sinne von Art. 63 StGB angeordnet und der Vollzug der Freiheitsstrafe zu diesem Zweck aufgeschoben. Der Beschuldigte wird zudem verpflichtet, dem Privatkläger eine Genugtuung von CHF 100.00 zu bezahlen.