Fall 2014-030N

Facebook-Post: «Das huere Ausländerpack...Si alles nur Schmarotzer u kriminelli»

Bern

Verfahrensgeschichte
2014 2014-030N Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 100.00.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Asyl Suchende
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Soziale Medien
Ideologie Rassismus (Hautfarbe)

Kurzfassung

Der Beschuldigte postete auf einer öffentlich zugänglichen Facebookseite einen rassistischen Post.
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen.

Sachverhalt

Der Beschuldigte postete auf der öffentlich zugänglichen Facebookseite «Gegen das Asylzentrum Schafhausen i.E.» den Satz «Das huere Ausländerpack...Si alles nur Schmarotzer u kriminelli».

Entscheid

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 100.00, ausmachend CHF 2’000.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 500.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.