Fall 2015-004N

Gaskammerfoto auf Facebook - «dört ghöre die ine !!"

Basel-Landschaft

Verfahrensgeschichte
2015 2015-004N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Aufruf zu Hass und Diskriminierung (Abs. 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Soziale Medien
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt postete der Beschuldigte auf einer pro-palästinensischen, öffentlich zugänglichen Facebook-Seite eine Fotografie mit einem Kommentar « dört ghöre die ine!! ».
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nahm er durch diesen Eintrag zumindest in Kauf, zu Hass gegen Menschen jüdischer Religion (Art. 261bis Abs. 1 StGB) aufzurufen. Dies einerseits hinsichtlich der historischen Tatsache der Vergasung der Juden im zweiten Weltkrieg. Andererseits aber auch, weil die israel-kritische Facebook-Seite unter anderem zu Demonstrationen in diesem Zusammenhang aufrief und bereits viele rassendiskriminierende Kommentare enthielt.

Sachverhalt

Im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt postete der Beschuldigte auf einer pro-palästinensischen, öffentlich zugänglichen Facebook-Seite eine Fotografie von Gaskammern und versah diese mit dem Kommentar « dört ghöre die ine!! ».

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis Abs. 1 StGB zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 20 Tagessätzen à CHF 70.00 und zur Bezahlung einer Busse von CHF 300.00.