Fall 2015-008N

Antisemitischer Facebook Eintrag: „erst jetzt verstoh ich wieso hitler djude umbrocht het“

St. Gallen

Verfahrensgeschichte
2015 2015-008N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt die Beschuldigte.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1);
Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Soziale Medien
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Der Angeklagte hatte einen antisemitischen Kommentar gepostet.
Gemäss der Strafverfolgungsbehörde bringt die Beschuldigte mit dieser Äusserung bewusst zum Ausdruck, es gäbe eine Rechtfertigung für den Holocaust und setzt die Juden damit öffentlich bewusst herab, was nach Art. 261bis Abs. 4 StGB strafbar ist.

Sachverhalt

Die Beschuldigte postete auf einer öffentlichen Facebook-Seite, die zu pro-palästinensischen Aktionen aufrief, folgenden Beitrag: „erst jetzt verstoh ich wieso hitler djude umbrocht her. klar isches ned zrechtfertige was er gmacht het. Aber genau sgliche wa djude duregmacht hei im 2. Weltchrieg isch jetzt das was palästina duremacht! Und angela merkel und barak obama helfet no a d israelis!!! Genau das het hitler gemeint mit dem: ich habe nicht alle jueden umgebracht, damit ihr sehen könnt was die juden später noch machen!!! Klar mein ich nur dzioniste ned alli im gliche topf ineschmeisse aber iga sgfühl das etz obama und merkel das machet was hitler gmacht het.“

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt die Beschuldigte wegen Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis Abs. 4 StGB zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 50.00 (bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von zwei Jahren) sowie zu einer Busse von CHF 400.00. Ausserdem auferlegt sie ihr die Verfahrenskosten.