Fall 2015-009N

Antisemitischer Facebook Eintrag: Hitlerbild " (...) um euch zu zeigen, wieso ich sie getöten habe»

St. Gallen

Verfahrensgeschichte
2015 2015-009N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1);
Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation;
Ton / Bild
Gesellschaftliches Umfeld Soziale Medien
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Der Angeklagte hatte einen antisemitischen Kommentar gepostet.
Gemäss der Strafverfolgungsbehörde bringt der Beschuldigte mit dieser Äusserung bewusst zum Ausdruck, es gäbe eine Rechtfertigung für den Holocaust und setzt die Juden damit öffentlich bewusst herab, was nach Art. 261bis Abs. 4 StGB strafbar ist.

Sachverhalt

Der Beschuldigte postete auf einer öffentlichen Facebook-Seite, die zu pro-palästinensischen Aktionen aufrief, ein Bild mit Adolf Hitler, welches mit folgendem Schriftzug versehen war: „Ich könnte alle Juden töten, aber ich habe einige am Leben gelassen, um euch zu zeigen, wieso ich sie getötet habe.“

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis Abs. 4 StGB zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 50.00 (bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von drei Jahren) und zu einer Busse von CHF 600.00. Ausserdem auferlegt sie ihm die Verfahrenskosten.