Fall 2015-011N
Zürich
Verfahrensgeschichte | ||
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2015 | 2015-011N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1); Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Juden |
Tatmittel | Schrift; Elektronische Kommunikation |
Gesellschaftliches Umfeld | Soziale Medien |
Ideologie | Antisemitismus |
Der Beschuldigte postete auf einer öffentlichen Facebook-Seite, die zu pro-palästinensischen Aktionen aufrief, bewusst und gewollt die Beiträge: „1000 Likes und Jude münd wider en Gelbe Stern azie!“ und „Die Juden sind und bleiben die grössten Bastarde dieser Welt.“
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und mit gemeinnütziger Arbeit von 80 Stunden bestraft. Der Vollzug der gemeinnützigen Arbeit wird im Umfang von 40 Stunden aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren. (Wird die Arbeit nicht geleistet, so wird sie in eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe umgewandelt.) Ausserdem werden dem Beschuldigten die Verfahrenskosten auferlegt.