Fall 2015-011N

Antisemitischer Facebook-Beitrag: „Juden sind und bleiben die grössten Bastarde dieser Welt.“

Zürich

Verfahrensgeschichte
2015 2015-011N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1);
Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Soziale Medien
Ideologie Antisemitismus

Sachverhalt

Der Beschuldigte postete auf einer öffentlichen Facebook-Seite, die zu pro-palästinensischen Aktionen aufrief, bewusst und gewollt die Beiträge: „1000 Likes und Jude münd wider en Gelbe Stern azie!“ und „Die Juden sind und bleiben die grössten Bastarde dieser Welt.“

Entscheid

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und mit gemeinnütziger Arbeit von 80 Stunden bestraft. Der Vollzug der gemeinnützigen Arbeit wird im Umfang von 40 Stunden aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren. (Wird die Arbeit nicht geleistet, so wird sie in eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe umgewandelt.) Ausserdem werden dem Beschuldigten die Verfahrenskosten auferlegt.