Fall 2015-023N

Antisemitischer Facebook-Beitrag: "[...] ihr solltet 'gas' geben bei palästina [...]"

Solothurn

Verfahrensgeschichte
2015 2015-023N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1);
Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Soziale Medien
Ideologie Antisemitismus

Sachverhalt

Der Beschuldigte postete auf einer öffentlichen Facebook-Seite, die zu pro-palästinensischen Aktionen aufrief, folgende Beiträge: „Ich schlage vor auf zürich ins judenviertel demonstrieren!!!“, „Die einzige Medizin gegen Juden war Adolf Hitler!“ und „Halloooo zusammen (smeili) regt euch nicht auf ab diesem juden. Alle 100 jahre ändert die geschichte immer und immer wieder. 2023 ist es wieder sowiet (smeili) [Name] ich wünsche dir ein langes leben, damit du zusehen kannst (smeili) die israelis gibs noch nicht lange und sie wird es auch nicht lange geben. Ihr solltet „gas“ geben bei palästina bevor ihr wieder ins „lager“ kommt (smeili) muuuuaaaahahahahhha…“.

Entscheid

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 150.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren, verurteilt. Ausserdem werden ihm die Verfahrenskosten von CHF 400.00 auferlegt.