Fall 2015-055N

Antisemitischer Beitrag auf Internetplattform: «Ich wünsche de Tod eu Judas Zioniste […] "

Zürich

Verfahrensgeschichte
2015 2015-055N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Internet (ohne Soziale Medien)
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte veröffentlichte auf einer Internetplattform antisemitischen Beitrag mit einem Bild. Gemäss der zuständigen Strafverfolgungsbehörde hat er damit in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise die Juden herabgesetzt, was nach Art. 261bis Abs. 4 StGB strafbar ist.

Sachverhalt

Der Beschuldigte veröffentlichte auf einer Internetplattform folgenden Beitrag: „Ich wünsche de Tod eu Judas Zioniste schmoret ich de Höll !!!“ zusammen mit einem Bild seines Hinterkopfs mit einrasiertem Hakenkreuz und einer Pistole in der Hand.

Entscheid

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Die Freiheitsstrafe wird vollzogen. Ausserdem werden dem Beschuldigten die Verfahrenskosten auferlegt.