Fall 2015-064N
Basel-Stadt
Verfahrensgeschichte | ||
---|---|---|
2015 | 2015-064N | Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00 bestraft und mit einer Busse von CHF 300.00 bestraft. |
Juristische Suchbegriffe | |
---|---|
Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Verbreiten von Ideologien (Abs. 2); Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
Schutzobjekt | Rasse; Religion |
Spezialfragen zum Tatbestand | Öffentlichkeit |
Stichwörter | |
---|---|
Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Juden |
Tatmittel | Schrift; Elektronische Kommunikation |
Gesellschaftliches Umfeld | Soziale Medien |
Ideologie | Antisemitismus |
Im Zuge des Nahostkonfliktes fand im Sommer 2014 auf der Plattform «Facebook» ein teilweise heftig geführter Meinungsaustausch unter verschiedensten Usern statt, welche grösstenteils israelkritischen Inhalts waren.
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen.
Der Meinungsaustausch beinhaltete mehrfach rassistische Einträge, Aufrufe zu Gewalt sowie Aufforderungen zur Teilnahme an Demonstrationen. In diesem Zusammenhang stellte der Beschuldigte auf der öffentlichen Facebook- Onlineplattform «Demo für Palästina in der Schweiz», welche über 7'695 «Likes» verfügte, folgenden Eintrag ein:
«Ihr Juden seid so erzogen worden, ihr wisst alle ganz genau was mit euch pasieren wird!»;
«drecks Juden, die steckten doch alle in der gleichen Scheisse! Nach dem TOD werdet ihr verbrennen! »;
«Und die kleinen unschuldigen Kinder in Gaza (Palestine) werden euch zuschauen während ihr im Höllenfeuer verbrennt!»;
«Egal ob Jude oder Zionist beides gleiche Scheisse und beide werden in der Hölle landen. Und (Name) wenn wir Angat vor der Polizei hätten würden wir unser Gesicht gar nicht zeigen du Bastard!»;
Der Beschuldigte schob zunächst die Schuld auf einen angeblich anonymen Accountinhaber, der ihn provoziert haben soll und relativierte seine Aussagen dahingehend, dass er nur die Menschen jüdischen Glaubens gemeint habe, die sich in Israel der Gewalt an Menschen aus Palästina schuldig machen würden, was sich beides strafschärfend auswirkt.
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00 bestraft, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der Beschuldigte wird zudem mit einer Busse von CHF 300.00 bestraft.
Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 374.60 werden dem Beschuldigten auferlegt.