Fall 2016-060N

Antisemitischer Kommentar zu Onlineartikel: «Scheiss auf die Drecksjuden, alle erschiessen»

Zürich

Verfahrensgeschichte
2016 2016-060N Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Rasse;
Religion
Spezialfragen zum Tatbestand Öffentlichkeit;
Subjektiver Tatbestand
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Medien (inkl. Internet);
Soziale Medien
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte kommentierte einen auf Facebook veröffentlichten und für alle User zugänglichen Onlineartikel von «Blick am Abend» mit rassistischen Kommentaren. Er wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen.

Sachverhalt

Der Beschuldigte kommentierte einen auf Facebook veröffentlichten und für alle User zugänglichen Onlineartikel von «Blick am Abend» mit den Worten «Scheiss auf die Drecksjuden, alle erschiessen», wodurch er jüdische Menschen diskriminierte und sie in ihrer Menschenwürde herabsetzte, was der Beschuldigte wusste oder zumindest billigend in Kauf nahm.

Entscheid

Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 50.00, ausmachend CHF 3’000.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Zusätzlich wird dem Beschuldigten eine Busse von CHF 300.00 auferlegt, bei schuldhaftem nichtbezahlen eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 800.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.