Fall 2017-011N

Antisemitische Äusserung im Internet «Fuck you Israel! Alles vo de Jude finanziert»

St. Gallen

Verfahrensgeschichte
2017 2017-011N Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Medien (inkl. Internet)
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte postete am 19. Juni 2017 unter einem Blick-Artikel auf blick.ch über die Terroranschläge gegen Muslime in London in der Kommentarspalte einen antisemitischen Satz.

Sachverhalt

Der Beschuldigte postete am 19. Juni 2017 unter einem Blick-Artikel auf Blick.ch über die Terroranschläge gegen Muslime in London in der Kommentarspalte den Satz «Fuck you Israel! Alles vo de Jude finanziert». Ihm war bewusst, dass die Kommentarfunktion von blick.ch öffentlich ist und entsprechend von einer unbestimmten Anzahl von Personen gelesen werden kann. Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass er damit mindestens in Kauf nahm, die jüdische Religion durch seinen Post herabzusetzen und verurteilte ihn wegen Verletzung von Art. 261bis Abs.4 StGB zu einer Geldstrafe.

Entscheid

Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig erklärt und er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 100.00, ausmachend CHF 16'800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Der Beschuldigte wird zudem mit einer Busse von CHF 300.00 bestraft. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 450.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.