Fall 2017-011N
St. Gallen
Verfahrensgeschichte | ||
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2017 | 2017-011N | Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Juden |
Tatmittel | Elektronische Kommunikation |
Gesellschaftliches Umfeld | Medien (inkl. Internet) |
Ideologie | Antisemitismus |
Der Beschuldigte postete am 19. Juni 2017 unter einem Blick-Artikel auf blick.ch über die Terroranschläge gegen Muslime in London in der Kommentarspalte einen antisemitischen Satz.
Der Beschuldigte postete am 19. Juni 2017 unter einem Blick-Artikel auf Blick.ch über die Terroranschläge gegen Muslime in London in der Kommentarspalte den Satz «Fuck you Israel! Alles vo de Jude finanziert». Ihm war bewusst, dass die Kommentarfunktion von blick.ch öffentlich ist und entsprechend von einer unbestimmten Anzahl von Personen gelesen werden kann. Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass er damit mindestens in Kauf nahm, die jüdische Religion durch seinen Post herabzusetzen und verurteilte ihn wegen Verletzung von Art. 261bis Abs.4 StGB zu einer Geldstrafe.
Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig erklärt und er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 100.00, ausmachend CHF 16'800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Der Beschuldigte wird zudem mit einer Busse von CHF 300.00 bestraft. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 450.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.