Fall 2017-016N

Rassendiskriminierung

Basel-Stadt

Verfahrensgeschichte
2017 2017-016N Das Strafgericht verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Sachverhalt unbekannt.

Sachverhalt

Sachverhalt unbekannt.

Entscheid

Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB), schuldig erklärt und er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 3'600.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Der Beschuldigte wird zudem mit einer Busse von CHF 1000.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 665.90 werden dem Beschuldigten auferlegt.