Fall 2017-042N
Thurgau
Verfahrensgeschichte | ||
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2017 | 2017-042N | Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigte. Er wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Verbreiten von Ideologien (Abs. 2); Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2) |
Schutzobjekt | Rasse; Religion |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Juden |
Tatmittel | Schrift |
Gesellschaftliches Umfeld | Öffentliche Orte |
Ideologie | Antisemitismus; Rassismus (Hautfarbe) |
Der Beschuldigte verteilte bei einer Migros unter anderem eine Schrift mit dem Titel «Die verbotene Wahrheit», die klar den Holocaust leugnet. Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen.
Der Beschuldigte verteilte bei einer Migros unter anderem eine Schrift mit dem Titel «Die verbotene Wahrheit», die klar den Holocaust leugnet. Weiter enthielten die Unterlagen diverse Seiten mit angeblichen Zitaten aus dem Talmud: «Zitate aus dem Talmud - Das «Heilige Buch» der Juden», die offenbar auf einer Internetseite zu finden waren. Diese Zitate sollten unter anderem aufzeigen, dass die Juden grausam und «Hasser aller anderen Religionsanhänger» seien. Des Weiteren befand sich in den Unterlagen eine angebliche Rede eines Rabbi, die den Weg jüdischer Menschen zur Weltherrschaft namentlich unter Anzetteln eines neuen Weltkriegs beinhaltete. Auch diese Rede hatte die Diskriminierung der Juden zum Ziel, so die Staatsanwaltschaft. Weiter hatte der Beschuldigte diverse Schriften mit dem Titel «Symbole der Machtergreifung» dabei, die aufzeigen sollten, dass «die Juden und die Freimaurer» die Weltherrschaft anstrebten. All diese Unterlagen hatten aber unmissverständlich zum Ziel, Hass gegen die Juden zu schüren bzw. sie herabzusetzen, befand die Staatsanwaltschaft Schliesslich führte der Beschuldigte zahlreiche Schriften mit antisemitischem Verschwörungsglauben, verfasst von General Erich Ludendorff (z.B. «Deutsche Abwehr-Antisemitismus gegen Antigojismus», «Deutschland als Sündenbock», «Judengeständnis-Völkerzerstörung durch Christentum», «Des Volkes Schicksal in christlichen Bildwerken», «Geisteskrise») und von Mathilde Ludendorff («Das ‘Vaterunser’, der Christen heiliges Gebet, das Kaddischgebet der Juden») aus den Dreissigerjahren mit.
Diese Schriften wollte der Beschuldigte an interessierte Personen verteilen. Nachweislich getan hatte er dies zwar noch nicht, jedoch hatte er bereits damit begonnen, Passant*innen auf Freimaurer anzusprechen und es wäre eine Frage von kurzer Zeit gewesen, dass er seine Schriften unter die Leute gebracht hätte, wenn er nicht von der Polizei kontrolliert worden wäre.
Diese Schriften wollte der Beschuldigte an interessierte Personen verteilen. Nachweislich getan hatte er dies zwar noch nicht, jedoch hatte er bereits damit begonnen, Passant*innen auf Freimaurer anzusprechen und es wäre eine Frage von kurzer Zeit gewesen, dass er seine Schriften unter die Leute gebracht hätte, wenn er nicht von der Polizei kontrolliert worden wäre. Damit überschritt der Beschuldigte, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, die Grenze von der straflosen Vorbereitungshandlung zum strafbaren Versuch.
Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigte. Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 900.00, bestraft. Die eingezogenen Schriften werden vernichtet. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 420.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.