Fall 2018-014N

Verbale Auseinandersetzung mit angeblich rassistischen Äusserungen

Zürich

Verfahrensgeschichte
2018 2018-014N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Rasse
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Schwarze Personen / PoC
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Rassismus (Hautfarbe)

Kurzfassung

Zwischen der Beschuldigte – welche minderjährig ist – und einem anderen Jungen, ist es zu einer Auseinandersetzung gekommen.
Nach Ansicht der Jungensanwaltschaft kann die Beschuldigte unter diesen Umständen nicht rechtsgenügend nachgewiesen werden, dass sie sich in diskriminierte Weise geäussert hat. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.

Sachverhalt

Zwischen der Beschuldigte – welche minderjährig ist – und einem anderen Jungen, ist es zu einer Auseinandersetzung gekommen. Der Junge behauptet, dass die Beschuldigte ihn als « Scheiss-Neger » bezeichnet habe. Die Beschuldigte bestreitet das.

Entscheid

Die Strafuntersuchung gegen die Beschuldigte wegen Rassendiskriminierung wird eingestellt.