Fall 2018-018N

Fasnachtsflyer mit rassendiskriminierendem Inhalt

Solothurn

Verfahrensgeschichte
2018 2018-018N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Kollektive Akteure;
Täter unbekannt
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Schrift;
Ton / Bild;
Verbreiten von rassistischem Material
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Die Polizei Kanton Solothurn reichte Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Rassendiskriminierung ein. Der unbekannten Täterschaft wird vorgehalten, an der Fasnacht Flyer mit rassendiskriminierendem Inhalt verteilt zu haben.
Wegen der Unmöglichkeit, den Täter zu identifizieren, stellt die zuständige Strafverfolgungsbehörde das Verfahren ein.

Sachverhalt

Die Polizei Kanton Solothurn reichte Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Rassendiskriminierung ein. Der unbekannten Täterschaft wird vorgehalten, an der Fasnacht Flyer mit rassendiskriminierendem Inhalt verteilt zu haben. Im Zuge der Ermittlungen konnte eruiert werden, dass offenbar eine Gruppe von rund sechs Personen, welche weisse Ganzkörperanzüge mit Schutzbrillen getragen haben sollen, Flyer mit rassendiskriminierendem verteilt haben sollen.

Entscheid

Da nach Ansicht der zuständigen Strafverfolgungsbehörde keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, welche Aufschluss über die Identität der unbekannten Täterschaft geben könnten, ist das Verfahren wegen Rassendiskriminierung gegen Unbekannt einzustellen.