Fall 2019-023N

«Nein zu Antirassismusgesetz»

Basel-Stadt

Verfahrensgeschichte
2019 2019-023N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Schrift
Gesellschaftliches Umfeld Internet (ohne Soziale Medien)
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Der Beschuldigte hat einen rasssitischen Beitrag auf einer Website publiziert.
Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wird eingestellt, weil kein Tatverdacht erhärtet ist, welcher eine Anklage oder den Erlass eines Strafbefehls rechtfertigen würde.

Sachverhalt

Der Beschuldigte hat den Beitrag «Der Fall Jürgen Graf» auf einer Website unter der Titel «Nein zu Antirassismusgesetz» publiziert.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein.