Fall 2019-023N
Basel-Stadt
Verfahrensgeschichte | ||
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2019 | 2019-023N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Schrift |
Gesellschaftliches Umfeld | Internet (ohne Soziale Medien) |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Der Beschuldigte hat einen rasssitischen Beitrag auf einer Website publiziert.
Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wird eingestellt, weil kein Tatverdacht erhärtet ist, welcher eine Anklage oder den Erlass eines Strafbefehls rechtfertigen würde.
Der Beschuldigte hat den Beitrag «Der Fall Jürgen Graf» auf einer Website unter der Titel «Nein zu Antirassismusgesetz» publiziert.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein.