Fall 2019-054N

Verfassung eines Facebook-Beitrages mit rassistisch diskriminierendem Inhalt

Solothurn

Verfahrensgeschichte
2019 2019-054N Das Richteramt verurteilte den Beschuldigte wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB).
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Soziale Medien
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Der Beschuldigte verfasste einen Facebook-Beitrag mit rassistisch diskriminierendem Inhalt. Das Richteramt verurteilte den Beschuldigten wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB).

Sachverhalt

Der Beschuldigte verfasste einen Facebook-Beitrag mit rassistisch diskriminierendem Inhalt.

Rechtliche Erwägungen

Der Beschuldigte hat sich, indem er einen Facebook-Beitrag mit rassistisch diskriminierendem Inhalt verfasste, der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass schuldig gemacht.

Entscheid

Das Richteramt verurteilte den Beschuldigten wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB). Der Beschuldigte wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 60.00 unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren.