Fall 2019-054N
Solothurn
Verfahrensgeschichte | ||
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2019 | 2019-054N | Das Richteramt verurteilte den Beschuldigte wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB). |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Schrift; Elektronische Kommunikation |
Gesellschaftliches Umfeld | Soziale Medien |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Der Beschuldigte verfasste einen Facebook-Beitrag mit rassistisch diskriminierendem Inhalt. Das Richteramt verurteilte den Beschuldigten wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB).
Der Beschuldigte verfasste einen Facebook-Beitrag mit rassistisch diskriminierendem Inhalt.
Der Beschuldigte hat sich, indem er einen Facebook-Beitrag mit rassistisch diskriminierendem Inhalt verfasste, der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass schuldig gemacht.
Das Richteramt verurteilte den Beschuldigten wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB). Der Beschuldigte wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 60.00 unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren.