Fall 2020-008N

Fremdenfeindliche Beiträge in einer geschlossenen, relativ kleinen Facebook-Gruppe (a)

Basel-Stadt

Verfahrensgeschichte
2020 2020-008N Die Staatsanwaltschaft stellt das Strafverfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Aufruf zu Hass und Diskriminierung (Abs. 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand Öffentlichkeit
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation;
Ton / Bild
Gesellschaftliches Umfeld Soziale Medien
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Der Beschuldigte hat in der von X gegründeten, relativ kleinen Facebook-Gruppe Y mehrere, teilweise fremdenfeindliche, Beiträge eingestellt. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.

Sachverhalt

Der Beschuldigte hat in der von X gegründeten, relativ kleinen Facebook-Gruppe Y mehrere, teilweise fremdenfeindliche, Beiträge eingestellt.

Rechtliche Erwägungen

Da es sich um eine geschlossene und relativ kleine Facebook-Gruppe handelte, fehlt es am Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit, sodass das vorliegende Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung einzustellen ist.

Entscheid

Die Staatsanwaltschaft stellt das Strafverfahren ein.