Fall 2020-008N
Basel-Stadt
Verfahrensgeschichte | ||
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2020 | 2020-008N | Die Staatsanwaltschaft stellt das Strafverfahren ein. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Aufruf zu Hass und Diskriminierung (Abs. 1) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | Öffentlichkeit |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien |
Tatmittel | Schrift; Elektronische Kommunikation; Ton / Bild |
Gesellschaftliches Umfeld | Soziale Medien |
Ideologie | Rassismus (Nationalität / Herkunft) |
Der Beschuldigte hat in der von X gegründeten, relativ kleinen Facebook-Gruppe Y mehrere, teilweise fremdenfeindliche, Beiträge eingestellt. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Der Beschuldigte hat in der von X gegründeten, relativ kleinen Facebook-Gruppe Y mehrere, teilweise fremdenfeindliche, Beiträge eingestellt.
Da es sich um eine geschlossene und relativ kleine Facebook-Gruppe handelte, fehlt es am Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit, sodass das vorliegende Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung einzustellen ist.
Die Staatsanwaltschaft stellt das Strafverfahren ein.