Fall 2020-015N

Hakenkreuz- und Hitlergruss-Foto an der Wohnungstür

Bern

Verfahrensgeschichte
2020 2020-015N Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Verbreiten von Ideologien (Abs. 2)
Schutzobjekt Rasse
Spezialfragen zum Tatbestand Öffentlichkeit
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Ton / Bild
Gesellschaftliches Umfeld Nachbarschaft
Ideologie Rechtsextremismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte brachte Fotos und Symbole, die Hakenkreuze und einen Hitlergruss zeigte, an der Aussenseite seiner Wohnungstür an. Er verbreitete dadurch rassendiskriminierende Ideologien und wird schuldig gesprochen.

Sachverhalt

Der Beschuldigte brachte ein Foto an der Aussenseite seiner Wohnungstür an, welches ein Hakenkreuz sowie eine Person zeigte, welche den Hitlergruss machte. Zudem brachte er ein Blechschild an, welches ein Hakenkreuz zeigte.

Rechtliche Erwägungen

Mit dem Anbringen der Fotos und des Schilds an der Aussenseite seiner Wohnungstür, verbreite der Beschuldigte rassendiskriminierende Ideologien. Dies konnte von allen Bewohnern des Mehrfamilienhauses sowie dessen Besuchern gesehen werden.

Entscheid

Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 90.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von vier Jahren, und mit einer Busse von CHF 450.00.