Fall 2020-023N

«Jude Töter» als «cooler» Benutzername für eine Google-Rezension

St. Gallen

Verfahrensgeschichte
2020 2020-023N Der jugendliche Beschuldigte wird mit einem Verweis bestraft.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Rasse
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen;
Jugendliche
Opfergruppen Juden
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Internet (ohne Soziale Medien)
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Der jugendliche Beschuldigte hat unter dem Namen «Jude Töter» eine Google-Rezension geschrieben. Er wird mit einem Verweis bestraft.

Sachverhalt

Der jugendliche Beschuldigte schrieb unter dem Namen «Jude Töter» eine Google-Rezension über eine Oberstufen-Schule, wobei er seine Meinung über zwei Lehrpersonen äusserte. Dies, weil er sauer auf die Schule und insbesondere auf diese beiden Lehrpersonen war. Angeblich benutzte er den Namen «Jude Töter», um gegenüber seinen Kollegen «cool» da­zustehen.

Rechtliche Erwägungen

Der Beschuldigte wird der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass (Herabsetzung und Diskriminierung einer Gruppe von Personen wegen ihrer Religion) schuldig gesprochen.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Herabsetzung und Diskriminierung einer Gruppe von Personen wegen ihrer Religion). Der junge Beschuldigte wird mit einem Verweis bestraft.