Fall 2020-033N

«Hitlergruss» und «Heil Hitler» aus dem Autofenster

Zürich

Verfahrensgeschichte
2020 2020-033N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Ethnie;
Religion
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen;
Täter unbekannt
Opfergruppen Juden
Tatmittel Wort;
Gesten / Gebärden
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Antisemitismus;
Rechtsextremismus

Kurzfassung

Aus einem vorbeifahrenden Personenwagen hat ein unbekannter Täter den Geschädigten und weitere Personen jüdischen Glaubens beschimpft, indem er seine Arme zum «Hitlergruss» aus dem Fenster gestreckt und «Heil Hitler» gerufen habe. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme, weil die Täter unbekannt sind.

Sachverhalt

Aus einem vorbeifahrenden Personenwagen hat ein unbekannter Täter den Geschädigten und weitere Personen jüdischen Glaubens beschimpft. Konkret sollen der unbekannte Täter (als Beifahrer hinten rechts) sowie der Beifahrer vorne rechts ihre Arme zum «Hitlergruss» aus dem Fenster gestreckt und «Heil Hitler» gerufen haben.

Rechtliche Erwägungen

Von den beiden Täter konnte nur einer identifiziert werden. Er ist minderjährig und wird von der kantonalen Jugendanwaltschaft strafrechtlich verfolgt. Betreffend die andere Person hat die zuständige Strafverfolgungsbehörde eine Nichtanhandnahme verfügt.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.