Fall 2020-069N

Homophober Tweet eines jungen Politikers

Thurgau

Verfahrensgeschichte
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Aufruf zu Hass und Diskriminierung (Abs. 1)
Schutzobjekt Sexuelle Orientierung
Spezialfragen zum Tatbestand Öffentlichkeit;
Subjektiver Tatbestand
Stichwörter
Tätergruppen Politische Akteure
Opfergruppen LGBTIQ+
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Soziale Medien
Ideologie Feindlichkeit gegen LGBTIQ+

Kurzfassung

Ein Jungpolitiker stellt, von einem unbekannten Ort aus, einen Tweet auf sein öffentliches Profil auf der Plattform Twitter mit folgenden Sätzen: «Wenn es erlaubt würde, dass das Kinderadoptionsrecht auch für Homosexuelle gelten würde, kann das Pädophilie fördern, wie es auch schon der Biologe Prof. Dr. U. Kutschera sagte. Mit irgendwelcher Homophobie hat das nichts zu tun.»

Sachverhalt

Der Beschuldigte stellt einen Tweet mit folgenden Sätzen: «Wenn es erlaubt würde, dass das Kinderadoptionsrecht auch für Homosexuelle gelten würde, kann das Pädophilie fördern, wie es auch schon der Biologe Prof. Dr. U. Kutschera sagte. Mit irgendwelcher Homophobie hat das nichts zu tun.»