Fall 2021-047N

Rassistischer WLAN-Name

Nidwalden

Verfahrensgeschichte
2021 2021-047N Der Beschuldigte wird der Diskriminierung und Aufruf zu Hass für schuldig erklärt.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2)
Schutzobjekt Rasse;
Religion
Spezialfragen zum Tatbestand Öffentlichkeit
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Nachbarschaft;
Internet (ohne Soziale Medien)
Ideologie Antisemitismus;
Revisionismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte versah für einen bestimmten Zeitraum seinen WLAN-Anschluss bei sich zu Hause mit dem Namen "Hitler did nothing wrong". Dadurch verharmloste bzw. verleugnete er den Völkermord an den Jüd*innen während des Zweiten Weltkriegs.

Der Beschuldigte wird der Diskriminierung und Aufruf zu Hass für schuldig erklärt.

Sachverhalt

Der Name des WLAN des Beschuldigten "Hitler did nothing wrong" war für alle sich in der Nähe befindlichen Personen öffentlich einsehbar.

Entscheid


Der Beschuldigte wird mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je Fr. 160.00 bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.
Der Beschuldigte wird zudem mit einer Busse von Fr. 2’000.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu vollziehen durch eine Freiheitsstrafe von 13 Tagen.