Fall 2021-074N

Antisemitische Homepage

St. Gallen

Verfahrensgeschichte
2021 2021-074N Der Beschuldigte wird u.a. der Diskriminierung und Aufruf zu Hass i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig gesprochen.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Verbreiten von Ideologien (Abs. 2);
Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1);
Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2)
Schutzobjekt Ethnie;
Religion
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Schrift
Gesellschaftliches Umfeld Internet (ohne Soziale Medien)
Ideologie Antisemitismus;
Revisionismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte fungierte als Kontaktperson für eine antisemitische, öffentlich zugängliche Homepage, auf welcher namentlich die Rubriken «Zion-Files», «Welt-Geldbetrug» und «Die Holocaust-Lüge» abrufbar waren. Darunter ist ein Audiovortrag abrufbar, worin namentlich behauptet wird, dass alle Völker zu einer «eurasisch-negroiden Zukunftsrasse» vermischt und «von Juden mit Chip im Kopf versklavt» würden. Es wird auch die Unterstellung geäussert, die «Juden» hätten Geldverleih als Mittel zur «Erlangung der Weltherrschaft» betrieben und, «dass der Holocaust-Mythos ein religiöses Dogma der Judenschaft» sei.
Der Beschuldigte wird u.a. der Diskriminierung und Aufruf zu Hass i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig gesprochen.

Sachverhalt

Der Beschuldigte fungierte als Kontaktperson für eine öffentlich zugängliche Homepage, auf welcher namentlich die Rubriken «Zion-Files», «Welt-Geldbetrug» und «Die Holocaust-Lüge» abrufbar waren. Unter dem Auswahlfeld «Zion-Files» wird in einem mehrteiligen Audiovortrag namentlich behauptet, alle Völker würden zu einer «eurasisch-negroiden Zukunftsrasse» vermischt und «von Juden mit Chip im Kopf versklavt werden».
In der Rubrik «Welt-Geldbetrug» werden «Juden» als Verantwortliche für die Entstehung von Kriegen und die Weltkrise dargestellt, da sie den Banken- und Weltfinanzsektor beherrschen würden. Ausserdem wird die Unterstellung geäussert, die «Juden» hätten Geldverleih als Mittel zur «Erlangung der Weltherrschaft» betrieben bzw. würden dies nach wie vor tun.
Auf der Unterseite «Die Holocaust-Lüge» werden insbesondere die Behauptungen geäussert, «dass der Holocaust-Mythos ein religiöses Dogma der Judenschaft» sei, «in Torah und Talmud» wurzeln würde und «Rabbiner» die «Geschichtslüge» verbreiten würden. «Adolf Hitler habe Ausrottung der Juden in Gaskammern angeordnet und die Zahl der jüdischen Opfer habe sechs Millionen beantragen». Den «Rabbinern» wird ferner unterstellt, dass das «religiöse Dogma» des «Holocaust-Mythos» ihren angeblichen «Plänen» entgegenkommen würde – namentlich der Verewigung des «Verfolgungskomplexes», der Erpressung von «Wiedergutmachungen» an Israel oder das Vergessen machen der «genierlichen Tatsache, dass sie [die Juden] ein gerütteltes Mass für einen wirklichen Holocaust, nämlich die Kriege des 20. Jahrhunderts, trugen», wobei diese Kriege etwa 160 Millionen «wirkliche Tote» gefordert hätten.

Rechtliche Erwägungen

Der Beschuldigte nahm mindestens in Kauf, dass durch die vorgenannten Publikationen auf der Homepage Angehörige des jüdischen Volkes bzw. der jüdischen Religion zum einen in einer gegen die Menschenwürde verstossende Weise systematisch herabgesetzt werden, indem sie als machtbesessen und rücksichtslos geldgierig dargestellt werden, zum anderen, dass der nationalsozialistische Völkermord während des zweiten Weltkrieges geleugnet wird.

Entscheid

Der Beschuldigte wird der Diskriminierung und Aufruf zu Hass i.S.v. Art. 261bis Abs. 2 und 4 StGB, der Mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes und der Übertretung des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt schuldig erklärt.
Der Beschuldigte wird mit einer vollziehbaren Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je CHF 80.00, ausmachend total CHF 6'400.00, bestraft. Zusätzlich wird er aufgrund einer Vorbestrafung, mit einer Busse von CHF 350.00 bestraft.