Fall 2022-127N
Bern
| Verfahrensgeschichte | ||
|---|---|---|
| 2022 | 2022-127N | Der Beschuldigte wird unter anderem der mehrfachen Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen. |
| Juristische Suchbegriffe | |
|---|---|
| Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
| Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
| Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
| Stichwörter | |
|---|---|
| Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
| Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
| Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
| Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
| Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Sachverhalt unbekannt.
Sachverhalt unbekannt.
Der Beschuldigte wird der mehrfachen Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB), des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Art. 292 StGB), sowie der mehrfachen Beschimpfung (Art. 177 Abs. 1 StGB) schuldig gesprochen.
Er wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 80.00 mit festgesetzter Probezeit auf 2 Jahren, zu einer Verbindungsbusse von CHF 2400.00, sowie einer Übertretungsbusse von CHF 400.00.