Fall 2023-023N

Online-Hetze gegen Juden

Basel-Landschaft

Verfahrensgeschichte
2023 2023-023N Der Beschuldigte wird der mehrfachen Diskriminierung und Aufruf zu Hass schuldig gesprochen (Art. 261bis Abs. 2 und Abs. 4 StGB).
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Verbreiten von Ideologien (Abs. 2);
Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Ethnie;
Religion
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Schrift
Gesellschaftliches Umfeld Soziale Medien
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte wird der mehrfachen Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) schuldig erklärt, weil er auf seinem Facebook-Profil mehrere antisemitische Beiträge veröffentlicht hat.

Sachverhalt

Der Beschuldigte hat auf seinem Facebook-Profil wissentlich und willentlich folgende Beiträge für alle Personen sichtbar veröffentlicht (grammatikalische Fehler übernommen):

«JÜDISCHE HETZE (...) Juden hetzen gegen jeden und alles, was sie im Verdacht haben, es könnte ihren Interessen schaden» zusammen mit einem Zeitungsartikel «Der Nazi mit dem roten Koffer».
«Seltsame Blüten trieb sie, die Politik der Nationalsozialisten (…) Beseitigung der Zinsknechtschaft (dass haben die juden Deutschland nie verziehen)». Ausserdem bezeichneteer die «jüdischen Schriften» als «perversitäten und menschenverachtenden Ansätze», «schlicht widerlich, pervers und krank!» sowie als «andere Abartigkeiten». Dazu postete er36 NS-Propagandabilder.
Ein Foto von Adolf Hitler und der Text «Wir sind stolz auf unsere Geschichte, wir sind stolz auf den heroischen ersten Schritt den der Führer und die Nationalsoziaisten getan haben, um die Welt von der jüdischen Gewaltherrschaft zu befreien! Wir werden diesen Weg weitergehen- uns der jüdischen Opression nie beugen.»
«DOGMA HOLOCAUST AUFRECHTERHALTEN? WAHRHEIT VERBIETEN? EINER FREIHEITLICHEN AUFGEKLAREN GESELLSCHAFT UNWÜRDIG!!! ENDE DER LÜGE!!!»
«(…) als unsere Gegner die Zahl der auschwitztoten von 4 auf 1.5 Millionen nach unten setzen mussten»

Rechtliche Erwägungen

Der Beschuldigte hat sich auf seinen Facebook-Posts antisemitisch geäussert. Er hat dadurch öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung von Juden gerichtet waren. Mit anderen Beiträgen hat er weiter verbotenerweise öffentliche Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung von Juden gerichtet waren und dabei in die Menschenwürde verletzende Weise den Holocaust bewusst verharmlost.

Entscheid

Der Beschuldigte wird der mehrfachen Diskriminierung und Aufruf zu Hass schuldig gesprochen (Art. 261bis Abs. 2 und Abs. 4 StGB).

Er wird verurteilt zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 160.00, bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Busse von CHF 500.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen der Busse beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe 4 Tage.