Cas 2007-022N

Flugblatt «Wie war das mit dem Holocaust?»

Soleure

Historique de la procédure
2007 2007-022N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Négation d'un génocide (al. 4 2ème phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Déclarations orales;
Ecrits
Environnement social Lieux publics
Idéologie Antisémitisme;
Révisionnisme

Synthèse

Der Beschuldigte äusserte sich in einem Flugblatt mit dem Titel «Wie war das mit dem Holocaust?» antisemitisch. Mehrere dieser Exemplare wurden zusammen mit einer Einladung zu einem Vortrag des Angeschuldigten in den Briefkästen der Bewohner zweier Dörfer gefunden. Gemäss der zuständigen Strafverfolgungsbehörde leugnete der Angeschuldigte mit dem Flugblatt den Holocaust. Weiter stellte der Angeklagte die Existenz der Gaskammern in Frage. Er spricht unter anderem von „gutgläubigen Holocaust-Überzeugten“, vom „Glauben an den Holocaust“, „Holocaust-Dogma“, „angeblichen Geschehnissen“ und davon, dass die „Gaskammern mit den 6 Millionen Opfern noch nie nach juristisch und wissenschaftlich haltbaren Grundsätzen, also objektiv, untersucht worden seien“.

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 30.-, insgesamt CHF 1'800.-.

Décision

Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 30.-, insgesamt CHF 1'800.-, verurteilt.