Cas 2020-023N

«Jude Töter» als «cooler» Benutzername für eine Google-Rezension

St-Gall

Historique de la procédure
2020 2020-023N Der jugendliche Beschuldigte wird mit einem Verweis bestraft.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Race
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers;
Jeunes
Victimes Juifs
Moyens utilisés Ecrits;
Communication électronique
Environnement social Internet (sans réseaux sociaux)
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Der jugendliche Beschuldigte hat unter dem Namen «Jude Töter» eine Google-Rezension geschrieben. Er wird mit einem Verweis bestraft.

En fait / faits

Der jugendliche Beschuldigte schrieb unter dem Namen «Jude Töter» eine Google-Rezension über eine Oberstufen-Schule, wobei er seine Meinung über zwei Lehrpersonen äusserte. Dies, weil er sauer auf die Schule und insbesondere auf diese beiden Lehrpersonen war. Angeblich benutzte er den Namen «Jude Töter», um gegenüber seinen Kollegen «cool» da­zustehen.

En droit / considérants

Der Beschuldigte wird der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass (Herabsetzung und Diskriminierung einer Gruppe von Personen wegen ihrer Religion) schuldig gesprochen.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Herabsetzung und Diskriminierung einer Gruppe von Personen wegen ihrer Religion). Der junge Beschuldigte wird mit einem Verweis bestraft.