Cas 2020-023N
St-Gall
Historique de la procédure | ||
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2020 | 2020-023N | Der jugendliche Beschuldigte wird mit einem Verweis bestraft. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase) |
Objet de protection | Race |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers; Jeunes |
Victimes | Juifs |
Moyens utilisés | Ecrits; Communication électronique |
Environnement social | Internet (sans réseaux sociaux) |
Idéologie | Antisémitisme |
Der jugendliche Beschuldigte hat unter dem Namen «Jude Töter» eine Google-Rezension geschrieben. Er wird mit einem Verweis bestraft.
Der jugendliche Beschuldigte schrieb unter dem Namen «Jude Töter» eine Google-Rezension über eine Oberstufen-Schule, wobei er seine Meinung über zwei Lehrpersonen äusserte. Dies, weil er sauer auf die Schule und insbesondere auf diese beiden Lehrpersonen war. Angeblich benutzte er den Namen «Jude Töter», um gegenüber seinen Kollegen «cool» dazustehen.
Der Beschuldigte wird der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass (Herabsetzung und Diskriminierung einer Gruppe von Personen wegen ihrer Religion) schuldig gesprochen.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Herabsetzung und Diskriminierung einer Gruppe von Personen wegen ihrer Religion). Der junge Beschuldigte wird mit einem Verweis bestraft.