Cas 2004-055N

Der Sachverhalt liegt nicht vor

Berne

Historique de la procédure
2004 2004-055N Die 1. Instanz verurteilt den Beschuldigten.
Critères de recherche juridiques
Autorité/Instance 1ère instance cantonale
Acte / Eléments constitutifs objectifs Incitation à la haine et à la discrimination (al. 1);
Propagation d'une idéologie (al. 2)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Aucune indication sur l'auteur
Victimes Aucune indication sur la victime
Moyens utilisés Aucune indication sur les moyens utilisés
Environnement social Aucune indication sur l'environnement social
Idéologie Aucune indication sur l'idéologie

Synthèse

Der Sachverhalt liegt nicht vor. Aus dem Urteil ist einzig zu entnehmen, dass der Beschuldigte sich neben Raub, Störung des Ruhebedürfnisses an einem öffentlichen Ruhetag und Widerhandlung gegen das Waffengesetz, auch der Rassendiskriminierung schuldig machte.

Décision

Das Gericht verurteilt den Beschuldigten zu zwei Monaten Gefängnis unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges bei einer Probezeit von drei Jahren sowie unter Anrechnung von einem Tag Polizeihaft. Ferner wird der Beschuldigte zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Ausserdem hat der Beschuldigte die Verfahrenskosten, welche sich aus einer Pauschalgebühr von Fr. 300.00 zuzüglich Kosten der Gerichtsstandbeschlüsse von Fr. 160.00 zusammensetzen.