Cas 2007-019N
Zurich
Historique de la procédure | ||
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2007 | 2007-019N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase) |
Objet de protection | |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers |
Victimes | Juifs |
Moyens utilisés | Déclarations orales |
Environnement social | Voisinage |
Idéologie | Antisémitisme |
Der Angeklagte brachte an der Aussenseite seiner Wohnungstüre für zirka 13 Stunden während des Tages einen Kleber mit der Aufschrift «Juden sind hier unerwünscht» an.
Damit setzte er die Juden als Völkergruppe in ihrer Würde herab, musste doch der, der im (öffentlich zugänglichen) Treppenhaus vorbeiging, diesen Kleber sehen und sich sollte er jüdischen Glaubens sein ohne Grund damit konfrontiert sehen, dass er in diesem Haus und speziell beim Angeschuldigten, allein aufgrund der Tatsache, dass er Jude ist, unerwünscht sei.
Der Angeklagte wird zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.-, insgesamt CHF 300.-, und einer Busse von CHF 300.- verurteilt.
Der Angeklagte wird zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.-, insgesamt CHF 300.-, und einer Busse von CHF 300.- verurteilt.