Cas 2007-019N

Kleber mit der Aufschrift «Juden sind hier unerwünscht»

Zurich

Historique de la procédure
2007 2007-019N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Déclarations orales
Environnement social Voisinage
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Der Angeklagte brachte an der Aussenseite seiner Wohnungstüre für zirka 13 Stunden während des Tages einen Kleber mit der Aufschrift «Juden sind hier unerwünscht» an.

Damit setzte er die Juden als Völkergruppe in ihrer Würde herab, musste doch der, der im (öffentlich zugänglichen) Treppenhaus vorbeiging, diesen Kleber sehen und sich – sollte er jüdischen Glaubens sein – ohne Grund damit konfrontiert sehen, dass er in diesem Haus und speziell beim Angeschuldigten, allein aufgrund der Tatsache, dass er Jude ist, unerwünscht sei.

Der Angeklagte wird zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.-, insgesamt CHF 300.-, und einer Busse von CHF 300.- verurteilt.

Décision

Der Angeklagte wird zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.-, insgesamt CHF 300.-, und einer Busse von CHF 300.- verurteilt.