Cas 2012-021N
Zurich
Historique de la procédure | ||
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2012 | 2012-021N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. |
Critères de recherche juridiques | |
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Autorité/Instance | Autorité de poursuite compétente |
Acte / Eléments constitutifs objectifs | Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase) |
Objet de protection | |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Journalistes / éditeurs |
Victimes | Yéniches, Manouches/Sintés, Roms |
Moyens utilisés | Ecrits |
Environnement social | Media (Internet inclus) |
Idéologie | Anti-tziganisme |
Bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde gingen mehrere Strafanzeigen gegen den Beschuldigten ein. Es wurde geltend gemacht, der Beschuldigte habe sich als Chefredaktor der Wochenzeitung W durch das Titelbild in der Ausgabe vom Donnerstag, 05. April 2012 der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gemacht. Auf diesem Titelbild hält ein Kind eine Pistole in der Hand und darunter steht der Titel: „Die Roma kommen: Raubzüge in die Schweiz. Familienbetriebe des Verbrechens.“
Der Beschuldigte bestritt den Vorwurf des Rassismus und führte im Wesentlichen Folgendes aus: In diesem Bericht gehe es nicht um das Volk der Roma, sondern um kriminelle Romabanden, welche aus Osteuropa in der Schweiz kämen. Dabei handle es sich um ganz spezielle clanähnlich organisierte Familienbanden. Er verweise im Bericht sogar darauf, dass die in der Schweiz lebenden Roma hervorragend integriert und von seiner Berichterstattung nicht betroffen seien. Es sei seine journalistische Freiheit, über solchen Kriminaltourismus zu berichten. Das Titelbild bringe die Thematik des Artikels journalistisch präzise auf den Punkt und es handle sich um ein dokumentarisches Bild, welches für den Missstand sehr genau symbolisiere, dass eben Kinder zu kriminellen Zwecken eingesetzt würden. Er habe dieses Bild bewusst ausgewählt, weil es sich um ein älteres Bild handle, auf dem das Gesicht des Jungen nicht erkennbar sei und aufgrund der inzwischen verflossenen Zeit auch anderweitig nicht mehr erkannt werden könne.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde sah das Bild durch die Anzeigeerstatter aus dem Zusammenhang gerissen. Der Titel des eigentlichen Berichtes lautet wie folgt: „Sie kommen, klauen und gehen. Osteuropäische Roma-Sippen sind zu einem grossen Teil für den wachsenden Kriminaltourismus verantwortlich. Sie schicken Frauen auf den Strich und Kinder zum Betteln.“ Im Bericht geht der Beschuldigte auch auf die Probleme der Roma ein, die ungenügende Ausbildung und der Druck auf Frauen und Kinder durch familiäre Bindungen in einem weiteren Sinn. Er zitiere darin, wie Polizei und Staatsanwaltschaft von diesen Banden warnen. Zusammengefasst setze er die Roma als Volk nicht hinunter. Vielmehr fokussiert er auf die Straftaten der umschriebenen Clans. Weiter schreibt der Beschuldigte in seinem Bericht, die Kinder seien eher Opfer als Täter.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.