Cas 2015-055N

Antisemitischer Beitrag auf Internetplattform: «Ich wünsche de Tod eu Judas Zioniste […] "

Zurich

Historique de la procédure
2015 2015-055N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Ecrits;
Communication électronique
Environnement social Internet (sans réseaux sociaux)
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Der Beschuldigte veröffentlichte auf einer Internetplattform antisemitischen Beitrag mit einem Bild. Gemäss der zuständigen Strafverfolgungsbehörde hat er damit in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise die Juden herabgesetzt, was nach Art. 261bis Abs. 4 StGB strafbar ist.

En fait / faits

Der Beschuldigte veröffentlichte auf einer Internetplattform folgenden Beitrag: „Ich wünsche de Tod eu Judas Zioniste schmoret ich de Höll !!!“ zusammen mit einem Bild seines Hinterkopfs mit einrasiertem Hakenkreuz und einer Pistole in der Hand.

Décision

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Die Freiheitsstrafe wird vollzogen. Ausserdem werden dem Beschuldigten die Verfahrenskosten auferlegt.