Cas 2020-028N

Islamfeindliches und anti-arabisches Flugblatt

Thurgovie

Historique de la procédure
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Ethnie;
Religion
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Musulmans;
Autres victimes
Moyens utilisés Ecrits
Environnement social Associations / Fédérations / Organisations
Idéologie Islamophobie;
Racisme (nationalité / origine)

Synthèse

Der Beschuldigte schrieb auf die Rückseite eines Flyers der klagenden Gemeinschaft handschriftlich die folgenden Aussagen nieder, insbesondere «Abfallsack-Moslem-Abschaum!» und «Die ganze islamische Welt muss vernichtet werden!». Der Beschuldigte ist schuldig der Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis Abs. 4 StGB und der falschen Anschuldigung gemäss Art. 303 Ziff. 1 Abs.b2 StGB.

En fait / faits

Der Beschuldigte schrieb an einem nicht mehr genau bestimmbaren Ort auf die Rückseite eines Flyers der klagenden Gemeinschaft handschriftlich die folgenden Aussagen nieder : «Abfallsack-Moslem-Abschaum !»; «Die ganze islamische Welt muss vernichtet werden!»; «Alle Mosleme müssen die Schweiz und Europa verlassen!»; «Burka und Kopftücher müssen verboten werden!»; «Erdogan ist ein dreckiges Islamisten-Schwein!»; «Die Türkei muss die NATO sofort verlassen - wir brauchen dieses verdammte Land nicht!»; «Nieder mit der ganzen arabischen Dreckwelt!»; «Ich werde kämpfen für eine saubere Welt - ohne diese Dreck-Islamisten-ISI-Schweine! !!».

Zuunterst auf den Flyer schrieb der Beschuldigte den Namen seines Nachbarn sowie dessen Adresse samt Berufsbezeichnung und Telefonnummer und verschickte den Flyer. Auf der Rückseite des Couverts brachte der Beschuldigte als Absender wiederum den Namen und die Adresse samt Berufsbezeichnung von seinem Nachbar an, da er wollte, dass für den resp. die Empfänger des Briefs der Eindruck entsteht, dass die vorgenannten Aussagen von seinem Nachbar stammen und dass dieser über eine fremdenfeindliche Gesinnung verfügt.