Cas 2020-029N
St-Gall
Historique de la procédure |
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Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase) |
Objet de protection | Race |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif | Elément constitutif subjectif de l'infraction |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers |
Victimes | Noirs / personnes de couleur |
Moyens utilisés | Déclarations orales; Gestes; Autres moyens utilisés |
Environnement social | Lieux publics |
Idéologie | Racisme (couleur de peau) |
Der Beschuldigte hat in der Öffentlichkeit vor einem kleinen mobilen Verkaufsstand «Mohrenköpfe» der Firma Dubler verkauft. Dazu hatte er sich mit goldenem Umhang und schwarzer Lockenperücke verkleidet sowie sein Gesicht schwarz angemalt.
Im Zuge der Tötung des Afroamerikaners George Floyd vom 25. Mai 2020 ist die Rassismus-Debatte auch in der Schweiz wieder entfacht und in diesem Zusammenhang wurde intensiv diskutiert, ob der Süssigkeiten-Name «Mohrenkopf» rassistisch sei.
Der Beschuldigte verkaufte am Mittag während rund zwei Stunden auf dem der Öffentlichkeit und sämtlichen Passanten uneingeschränkt zugänglichen Grundstück der Firma X. mit einem kleinen mobilen Verkaufsstand «Mohrenköpfe» der Firma Dubler. Die Frontseite des Verkaufsstandes war beschriftet mit «Herzlich Willkommen Original Mohrenköpfe!». Der Beschuldigte stand mit goldenem Umhang und schwarzer Lockenperücke verkleidet sowie mit schwarz angemaltem Gesicht hinter dem Verkaufsstand und verkaufte den Passanten in dieser Zeit rund 350 «Mohrenköpfe».
Nachdem die «Mohrenköpfe» der Firma Dubler einige Tage zuvor bei den grossen Detailhändlern aus rassistischen Gründen aus dem Sortiment gestrichen wurden, wollte Markus Heim mit seinem Verkaufsstand und der Verkleidung, die die Verbindung von ''Mohr» und «Mohrenkopf» zeigen sollte, Aufmerksamkeit generieren und das Produkt der Firma Dubler promoten.