Cas 2020-033N

«Hitlergruss» und «Heil Hitler» aus dem Autofenster

Zurich

Historique de la procédure
2020 2020-033N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Ethnie;
Religion
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers;
Auteurs inconnus
Victimes Juifs
Moyens utilisés Déclarations orales;
Gestes
Environnement social Lieux publics
Idéologie Antisémitisme;
Extrémisme de droite

Synthèse

Aus einem vorbeifahrenden Personenwagen hat ein unbekannter Täter den Geschädigten und weitere Personen jüdischen Glaubens beschimpft, indem er seine Arme zum «Hitlergruss» aus dem Fenster gestreckt und «Heil Hitler» gerufen habe. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme, weil die Täter unbekannt sind.

En fait / faits

Aus einem vorbeifahrenden Personenwagen hat ein unbekannter Täter den Geschädigten und weitere Personen jüdischen Glaubens beschimpft. Konkret sollen der unbekannte Täter (als Beifahrer hinten rechts) sowie der Beifahrer vorne rechts ihre Arme zum «Hitlergruss» aus dem Fenster gestreckt und «Heil Hitler» gerufen haben.

En droit / considérants

Von den beiden Täter konnte nur einer identifiziert werden. Er ist minderjährig und wird von der kantonalen Jugendanwaltschaft strafrechtlich verfolgt. Betreffend die andere Person hat die zuständige Strafverfolgungsbehörde eine Nichtanhandnahme verfügt.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.