Cas 2023-004N

Antisemitischer Kommentar auf YouTube

Bâle-Campagne

Historique de la procédure
2023 2023-004N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Rassendiskriminierung schuldig.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Ethnie;
Religion
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Ecrits
Environnement social Médias sociaux
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Der Beschuldigte hat einen antisemitischen Kommentar auf YouTube geteilt und dadurch Personen jüdischen Glaubens in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt.

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Rassendiskriminierung schuldig.

En fait / faits

Der Beschuldigte hat, unter einem Pseudonym wissentlich und willentlich den Kommentar «ellA neduJ etlloS naM nesagreV» - umgekehrt «Alle Juden sollte man vergasen» - unter einem YouTube-Beitrag öffentlich, d.h. für alle Personen sichtbar, gepostet.

En droit / considérants

Indem der Beschuldigte den fraglichen Kommentar gepostet hat, hat er Personen jüdischen Glaubens in einer gegen die Menschenwürde verstossende Weise herabgesetzt.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig und verurteilt ihn zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 20 Tagessätzen von je CHF 30.00 bei einer Probezeit von 2 Jahren. Er wird zusätzlich zu einer Busse von CHF 300.00 verurteilt.