Cas 2023-044N

Rassistische Beschimpfung bei McDonald’s

Thurgovie

Historique de la procédure
2023 2023-044N Die Staatsanwaltschaft erklärt den Beschuldigten u.a. der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Race
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Personnes noires / PoC
Moyens utilisés Déclarations orales
Environnement social Lieux publics
Idéologie Racisme (couleur de peau)

Synthèse

Der Beschuldigte hat beim Eingangsbereich einer McDonald’s Filiale, B. rassistisch beschimpft. Der McDonald’s wurde zu diesem Zeitpunkt von weiteren unbekannten Personen besucht.

Die Staatsanwaltschaft erklärt den Beschuldigten u.a. der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig.

En fait / faits

Der Beschuldigte hat um 04:00 Uhr beim Eingangsbereich einer McDonald’s Filiale, B. als «Scheiss Neger» bezeichnet. Der McDonald’s war zu diesem Zeitpunkt von weiteren unbekannten Personen besucht.

Décision

Die Staatsanwaltschaft erklärt den Beschuldigten der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig sowie weiterer Delikte.

Der Beschuldigte wird bestraft mit einer zu vollziehenden Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je CHF 40.00. Für allfällige Zivilforderungen von B. werden auf den Zivilweg verwiesen.