Cas 2023-047N
St-Gall
Historique de la procédure | ||
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2023 | 2023-047N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt die Einstellung des Strafverfahrens. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs) |
Objet de protection | |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers |
Victimes | Aucune indication sur la victime |
Moyens utilisés | Ecrits |
Environnement social | Media (Internet inclus) |
Idéologie | Aucune indication sur l'idéologie |
Der Chefredaktor eines Online-Portals X. hat einen Beitrag veröffentlicht mit dem Titel «Bündner Justizkommission führt Verfahren gegen beschuldigten Richter – Absetzung aber frühestens im Februar 2023». Unter diesem Beitrag wurde von der beschuldigten Person gleichentags ein Kommentar mit rassistischem Inhalt veröffentlicht.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt die Einstellung des Strafverfahrens.
Der Chefredaktor eines Online-Portals X. hat einen Beitrag veröffentlicht mit dem Titel «Bündner Justizkommission führt Verfahren gegen beschuldigten Richter – Absetzung aber frühestens im Februar 2023». Unter diesem Beitrag wurde von der beschuldigten Person gleichentags ein Kommentar mit folgendem Inhalt veröffentlicht:
«Ein Secondo halt, wo seine Familie herkommt ist Vergewaltigung keine grosse Sache. Und im übrigen ein sehr arroganter «Grosskotz», das wissen die Leute die ihn kennen. Schade das die richtigen Bündner jetzt auch in schlechte Licht gerückt werden.».
Der fragliche Kommentar wurde kurze Zeit später von der Webseite gelöscht mit der Bemerkung «Kommentar wegen unlauterer Äusserung gelöscht».
Der Beschuldigte erklärt dezidiert, den Kommentar auf keinen Fall freigeschaltet zu haben. Der Chefredaktor erinnere sich aber gut daran, den Kommentar umgehend nach Kenntnisnahme persönlich gelöscht zu haben, nachdem er einen telefonischen Hinweis bekommen hätte. Das Gegenteil kann ihm nicht bewiesen werden und aufgrund der nicht vorhandenen Logdaten ergeben sich keine weiteren Ermittlungsansätze.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt die Einstellung des Strafverfahrens.