Cas 2023-051N

Verschwörungstheorien über Familie Rothschild auf Facebook

Obwald

Historique de la procédure
2023 2023-051N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt die Nichtanhandnahme des Strafverfahrens.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs)
Objet de protection Ethnie;
Religion
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Ecrits;
Sons / images
Environnement social Médias sociaux
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Der Beschuldigte veröffentlichte auf seinem Facebook-Konto einen Beitrag mit Verschwörungstheorien über die Familie Rothschild.

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt die Nichtanhandnahme des Strafverfahrens.

En fait / faits

Der Beschuldigte postete öffentlich auf seinem Facebook-Konto ein Bild mit der folgenden Aufschrift:

«Hallo meine Sklaven, mein Name ist A. – meine Familie hat einen Reichtum von 500 Billionen US-Dollar. Wir besitzen fast jede Zentralbank in der Welt. Wir finanzieren beide Seiten jeder Kriege, seit Napoleon. Wir besitzen eure Nachrichten, die Medien, euer Öl und eure Regierung. Wir haben die Kontrolle über alle Geheimgesellschaft und Freimaurerlogen der Welt. Wir beten einen Satanskult an. Wir kontrollieren ALLES! Sie haben wahrscheinlich noch nie von mir gehört

En droit / considérants

Die Strafbarkeit von Art. 261bis StGB erfordert, dass die Menschenwürde verletzt ist. Die Menschenwürde wird verletzt, wenn eine Person oder Personengruppe aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit die Gleichberechtigung bzw. Gleichwertigkeit als menschliches Wesen abgesprochen wird. Entscheidend ist dabei der objektive Erklärungswert.

Die Äusserungen des Beschuldigten erreichen nicht die für eine Verletzung der Menschenwürde erforderliche Intensität. Insbesondere ist auch unklar, inwiefern, dadurch Jacob Rothschild bzw. die Familie Rothschild aufgrund ihrer «Rasse», Ethnie oder Religion diskriminiert würde.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt die Nichtanhandnahme des Strafverfahrens, da der Tatbestand nach Art. 261bis StGB eindeutig nicht erfüllt ist.