Cas 2024-035N

Kommentar auf einer Onlinepetition

Berne

Historique de la procédure
2024 2024-035N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Objet de protection en général
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Personnes noires / PoC;
Requérants d'asile;
Autres victimes
Moyens utilisés Ecrits
Environnement social Internet (sans réseaux sociaux)
Idéologie Racisme (nationalité / origine);
Racisme (couleur de peau)

Synthèse

Auf einer via Internet öffentlich zugänglichen Onlinepetition verfasst und platziert A. (Beschuldigter) einen Kommentar mit folgendem Inhalt: «Verrat am eigenen Volke!!! Verhätschelung von Negern, Afghanen und anderen faulen Dreckspack».

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig.

En fait / faits

Auf einer via Internet öffentlich zugänglichen Onlinepetition verfasst und platziert A. (Beschuldigter) einen Kommentar mit folgendem Inhalt: «Verrat am eigenen Volke!!! Verhätschelung von Negern, Afghanen und anderen faulen Dreckspack».

En droit / considérants

Durch den Kommentar verletzt A. die Menschenwürden von Asylsuchenden, spezifisch diejenige der Schwarzen Bevölkerung, indem er sie implizit durch die Verwendung des Wortes «anderen» am Ende der Aufzählung als faules Dreckspack und damit als minderwertige Menschen zweiter Klasse bezeichnete.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig.

Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 120.-, sowie zu einer Busse von CHF 480.- verurteilt. Die Probezeit eine vorherige angesprochene Geldstrafe wird verlängert. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beschuldigten auferlegt.