Rohit Jain
Menschenwürde statt Schweigen. Überlegungen zu einem Recht auf Erinnerung und Reparation in der postmigrantischen und postkolonialen Schweiz.
Rohit Jain
Die Tatsache, dass wir hier sind und dass ich diese Worte spreche, ist ein Versuch, dieses Schweigen zu brechen und einige dieser Unterschiede zwischen uns zu überbrücken, denn es ist nicht der Unterschied, der uns lähmt, sondern das Schweigen. Und es gibt so viel Schweigen, das gebrochen werden muss.
Audre Lorde, Auf Leben und Tod: Krebstagebuch
2014 brachten in der Stadt Bern die Kommunalpolitiker Fuat Köçer und Halua Pinto de Magalhães einen bemerkenswerten Vorstoss mit dem Titel «Kultur-Evolution der Institutionen» in das Stadtparlament. Ausgehend vom Beispiel der damaligen «Zunft zum Mohren» kritisierten sie die Stadt, koloniale und rassistische Symbole im öffentlichen Raum zu dulden.¹ Sie verlangten, zusammen mit der Denkmalpflege Lösungen für solche Symbole zu erarbeiten. Zudem betteten sie das Anliegen in einen Massnahmenkatalog ein, der dem Ausschluss der migrantischen Bevölkerung aus den öffentlichen Institutionen entgegenwirken sollte. Denn: «Vor diesem Hintergrund ist es eine Illusion zu glauben, dass sich Migrantlnnen einfach in die bestehenden hegemonialen Strukturen einfügen.» Oder anders gesagt: Man kann nicht von Migrantinnen und Migranten erwarten, dass sie sich zugehörig fühlen und sich in eine Gesellschaft integrieren, welche öffentliche rassistische Symbole zulässt – ja als Kulturerbe feiert – sowie institutionelle Hürden bei der Teilhabe aufrechterhält.
Der durchaus pointierte Vorstoss stach in ein Wespennest: Die lokale und nationale Presse spottete oder empörte sich über die beiden jungen Secondos, die sich erdreistet hatten, das gängige Geschichtsbild und das Schweizer Kulturerbe in Frage zu stellen. Warum die heftigen Reaktionen? Zum einen hatte sich die Schweiz selbst in einen historischen Dornröschenschlaf versetzt, um die koloniale Komplizenschaft, die Kollaboration beim Holocaust, die Ausbeutung von Migrantinnen und Migranten sowie anderes historisches Unrecht zu verdrängen, die ihr Wohlstand und Sicherheit gebracht hatten. Die Schweiz träumte den Traum der Rechtschaffenheit, der Neutralität und der humanitären Tradition – und entkam so ihrer politischen, ökonomischen, rechtlichen und moralischen Verantwortung.²
Jede Störung dieses Zustands der Amnesie – etwa durch die Erwähnung der verdrängten Geschichte – löste Widerstand, ja nur zu oft Aggression aus. Zum anderen – und das ist die eigentliche Pointe – forderten Köçer und Pinto de Magalhães ein, als Menschen mit Migrationshintergrund und Rassismuserfahrung am Geschichtsbild der Schweiz und am Kanon des Kulturerbes mitzuarbeiten, an der Schweizer Geschichte teilzuhaben. Ja eigentlich taten sie es mit ihrem Vorstoss einfach. Auch von linker und liberaler Seite gab es Kritik an einer sogenannten Symbolpolitik. So bezeichnete der ehemalige Präsident der EKR und Geschichtsprofessor Georg Kreis den Vorstoss in einem Zeitungsartikel als Bärendienst: Strukturelle Diskriminierung, etwa auf dem Arbeits- oder Wohnungsmarkt, werde nicht berücksichtigt, und mit dem Anspruch auf «Political Correctness» schrecke man die offene Mitte ab. Diese Kritik wurde dem Vorstoss jedoch in doppeltem Sinne nicht gerecht: Erstens waren darin die symbolische Ebene und die institutionelle Ebene von strukturellem Rassismus klug verbunden. Zweitens manifestierte sich im Artikel eine professorale und offiziöse Geste, die den beiden Secondos quasi absprach zu verstehen, wie Rassismus funktioniert und an der Schweizer Geschichte mitzuschreiben.³
Politische Forderungen nach der Aufarbeitung historischen Unrechts im Kontext von Rassismus waren nicht neu. In den 1970er-Jahren wurde das Verbrechen der Stiftung Pro Juventute mit dem Projekt «Kinder der Landstrasse» an Familien von Jenischen und Sinti publik, woraufhin in den 1980er-Jahren eine historische Studie in Auftrag gegeben wurden und Kompensationszahlungen gesprochen wurden. In den 1990er-Jahren setzte die Schweiz auf aussenpolitischen Druck die Bergier-Kommission ein, um die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg und bei der Rückweisung jüdischer Flüchtlinge an der Grenze historisch aufzuarbeiten. Seit den 2000er-Jahren forderten parlamentarische Vorstösse verschiedentlich, die Rolle der Schweiz im Sklavenhandel aufzuarbeiten. Diese national ergriffenen Massnahmen fokussierten dabei – mit Ausnahme der zögerlichen Reparation der Gewalt im
Projekt «Kinder der Landstrasse» und dem nachfolgenden Prozess der Anerkennung als nationale Minderheiten im Falle von Sinti und Jenischen – lediglich auf die Aufarbeitung von historischem Wissen.
Der Stadtberner Vorstoss unterschied sich jedoch grundlegend davon, indem er einen Anspruch von allen BIPOC und der gesamten migrantischen Bevölkerung formulierte, an der Schweizer Geschichte mitzuarbeiten und zudem eine institutionelle Öffnung forderte. Geschichte war in diesem Verständnis nicht eine Wirklichkeit weit weg von der Gegenwart, die man distanziert und akademisch erforschen konnte und in der wohl oder übel Unrecht passiert war. Geschichte fand mitten im Hier und Jetzt statt und sollte in einer postmigrantischen Demokratie von der gesamten Wohnbevölkerung mitgestaltet werden.
Bewegung um historische Deutungsmacht und Teilhabe
Die M-Debatte in Bern fand sechs Jahre vor den weltweiten «Black Lives Matter»-Protesten von 2020 statt, und die postkoloniale Debatte hatte in der Schweiz erst begonnen. In dieser Zeit entstanden schweizweit neue antirassistische Netzwerke, die explizit von BIPOC und Menschen mit Migrationshintergrund gegründet wurden, so etwa Bla*SH – Netzwerk Schwarze Frauen, Collectif Afro-Suisse, Institut Neue Schweiz INES, Berner Rassismusstammtisch oder Eritreischer Medienbund – um nur einige zu nennen. Sie schlossen an Jahrzehnte antirassistischer Arbeit von früheren Generationen von BIPOC, Migrantinnen/Migranten und Secondos, an andere soziale Bewegungen sowie an staatliche Arbeit zur Rassismusbekämpfung an, die ab den 1990er-Jahren langsam begonnen hatte. Dabei brachten diese neuen Stimmen auch neue Perspektiven, Erfahrungen und Ansprüche mit.
Eine besondere Bedeutung nahm die Auseinandersetzung mit der Schweizer Geschichte von Rassismus, Kolonialismus und Migration ein. Während die Schweizer Geschichte der Sklaverei und der ökonomischen Ausbeutung seit der Drittwelt-Bewegung in den 1970er-Jahren ein wichtiges Thema war, thematisierten die jüngeren Stimmen die Rolle von Kultur, Öffentlichkeit, Wissenschaft und Bildung für den helvetischen «Kolonialismus ohne Kolonien». So wurde etwa aufgearbeitet, dass die Schweiz in der wissenschaftlichen Rassenanthropologie und der Eugenik eine Musterschülerin war, dass der Kolonialwarenhandel und die Kolonialarchitektur den Alltag prägten und dass unzählige Völkerschauen Schweizerinnen und Schweizer zum Weisssein erzogen, indem die Schaustellerinnen und Schausteller rassifiziert wurden. Die damit verbundenen kulturellen Repertoires, Bilderarchive, historischen Narrative, Architekturen und Öffentlichkeiten wirken bis heute weiter und setzen rassifizierte Beziehungen des «Eigenen und des Anderen» ins Werk.⁴
Die neue postkoloniale und postmigrantische Bewegung brach aus dem Assimilations- und Integrationsrahmen aus und beanspruchte öffentliche Deutungsmacht.
Auf einer politischen Ebene forderten die Assimilations- und Integrationsregimes seit den 1970er-Jahren BIPOC, Migrantinnen und Migranten sowie ihre Nachkommen dazu auf, sich mit der dominanten Schweizer Kultur zu identifizieren und ihre eigenen Geschichten, Erfahrungen und Wissensformen lediglich im Privaten zu pflegen – oder am besten zu vergessen. Aber keinesfalls wurden diese als Teil der Schweiz wahrgenommen. Die neue postkoloniale und postmigrantische Bewegung entwickelte nicht nur wissenschaftliche, künstlerische und aktivistische Strategien, um diese verdrängte Geschichte von Rassismen, Ausschluss, Solidarität und Widerstand erfahrbar zu machen. Sondern sie brach auch aus dem Assimilations- und Integrationsrahmen aus und beanspruchte öffentliche Deutungsmacht. Darin verkörperte sich ein Anspruch der migrantischen und rassifizierten Bevölkerung darauf, die Geschichte der Schweiz mitzuschreiben und mitzugestalten, ja an der Geschichte und Gesellschaft teilzuhaben.⁵
Wie auch in der M-Debatte in Bern wurde diesem Anspruch in dieser Zeit mit Widerstand, Spott und Aggression begegnet. Gleichzeitig schufen diese Prozesse an der Schnittstelle von Forschung, Kunst, Aktivismus und Community-Building einen produktiven Nährboden und sie strahlten zunehmend auf die Institutionen aus. Angesichts des internationalen Drucks im Zuge der «Black Lives Matter»-Proteste 2020 vermochte die Dominanzgesellschaft den Widerstand nicht aufrechtzuerhalten, und die postkoloniale Debatte erreichte eine breite, institutionelle Öffentlichkeit. Seither haben Ausstellungen zum Schweizer Kolonialismus und Rassismus – sowie zum Widerstand dagegen in Genf, Zürich und Bern stattgefunden. 2024 hat auch das Schweizerische Nationalmuseum in Zürich eine Ausstellung zum Thema gemacht. An der Vernissage anerkannte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die Rolle der Schweiz im Kolonialismus und brach somit mit der bisherigen Schweizer Doktrin, wonach die Schweiz mit dem Kolonialismus nichts zu tun hatte.
Struktureller Rassismus statt Menschenwürde
Am 21. September 2018 veröffentlichte die Historikerin und Designerin Paola De Martin auf der Website des Instituts Neue Schweiz INES einen offenen Brief an die damalige Bundesrätin Simonetta Sommaruga.⁶ Unter dem Titel «Brennende Unschärfe» beschrieb sie ihre Suche nach Klarheit und Wahrheit im Kontext der Illegalisierung von Saisonnierfamilien nach der Einführung des ANAG (Gesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern) 1934. Im Rahmen des verbotenen Familiennachzugs wurden während Jahrzehnten Hunderttausende Familien getrennt respektive gezwungen, ihre Kinder illegal in der Schweiz zu verstecken. Nach der Schilderung der jahrelangen Suche nach Wahrheit, der Scham und des Schweigens in der Familie und der Gesellschaft schrieb De Martin: «Wenn die Schweizer Mehrheit denkt, dass Menschenrechtsverletzungen an Ausländern in der Schweiz kein Schweizer Thema sind, dann muss sich das ändern. […] Denn ich stehe hier nicht als Bittende vor der politischen Vertretung der Schweiz, sondern als Fordernde. Auch wenn mein Ich unscharf verbunden ist mit Zehntausenden von Anderen, die es jetzt und auf diese Art nicht sagen, ich muss es endlich tun, denn wir haben nicht unendlich Zeit, um unsere gesellschaftlichen Wunden zu heilen.
Ich fordere: dass die Illegalisierung der Kinder von Saisonniers und die damit verbundene Traumatisierung ihrer Familien und ihrer Community in der Schweiz eine politisch angestossene, öffentlich breit und gut vermittelte, historische Aufarbeitung erfährt,
dass die Menschenrechtsverletzungen der Saisonniers von der höchsten politischen Vertretung der Schweiz öffentlich anerkannt und entschuldigt werden, auch wenn sie nach damaligem Recht «legal» geschahen. Es braucht eine symbolische Geste der Entschuldigung, es ist nicht damit getan, den damaligen Fremdarbeitern für ihre Arbeit am Aufbau der Schweiz danke zu sagen,
dass Hand geboten wird, damit die Betroffenen finanziell entschädigt werden. Die Traumata haben an unseren Ressourcen gezehrt. Diese fehlten, als wir sie nötig gehabt hätten, um ein Leben in Würde zu führen.»
De Martins Brief ist eines der vielen – bekannten oder weniger bekannten – Zeugnisse, die aufzeigen, dass struktureller Rassismus in der Schweizer Geschichte und Gegenwart die Menschenwürde mit Füssen tritt. Im Falle der «illegalisierten Saisonnierfamilien» wurden politische, soziale und kulturelle Menschenrechte eklatant verletzt, und ein menschenwürdiges Leben von Hunderttausenden von Menschen wurde systematisch eingeschränkt.⁷ Während im Falle der Administrativen Versorgungen die offizielle Schweiz in den letzten 10 Jahren – lieber spät als nie – das historische Unrecht anerkannte, eine historische Aufarbeitung anstiess und erste Massnahmen zur Kompensation leistete, fand dies im Falle der «illegalisierten Saisonnierfamilien» nicht statt. Warum? Letztere werden nicht als Teil der Gesellschaft – geschweige denn der Nation – angesehen, waren sie doch Ausländerinnen und Ausländer, als das Unrecht passierte, und sie hatten gegen das geltende Recht verstossen. Statt das strukturelle Unrecht, das im ANAG und der Verwaltungspraxis verankert war, in Frage zu stellen und Verantwortung zu übernehmen, wird die Schuld und die Scham auf die Opfer übertragen.⁸
Was der Brief aber auch aufzeigt, ist, dass das Schweigen über diese Gewalt die Traumata nicht nur konserviert und verstärkt, sondern eine eigene spezifische Verletzung der Menschenwürde bedeutet. Die erlittene Gewalt vergessen und die Wahrheit verdrängen zu müssen, um sich an die Dominanzgesellschaft anzupassen, verdoppelt die Gewalt. Umgekehrt ist der Kampf um Erinnerung, Wahrheit und Anerkennung ein fundamentaler Weg, um sich (wieder) vollständig als Mensch und als Teil der Gesellschaft zu fühlen. Die Forschung zu Genoziden und anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zeigen, wie zentral es für die Opfer ist, dass sie ihre Erfahrung teilen können und dass diese als Wahrheit anerkannt wird – sei dies mit Briefen aus dem Warschauer Ghetto, in den öffentlichen Tribunalen der südafrikanischen Wahrheits- und Versöhnungskommission, in der Arbeit von Naschet Jenische oder aktuell von Gaza Monologues.
Postmigrantische Demokratie durch Erinnerung und Reparation stärken
Während ein breites Bewusstsein rassistischer Gewalt in der Schweizer Geschichte begrüssenswert ist, stellt sich die Frage, wie der Schalter umgelegt werden kann: vom Wissen zum Wandel, von der Erinnerung zur Reparation.⁹ Gemäss den Ansätzen der transitionalen und reparativen Gerechtigkeit, wie sie zum Beispiel nach Bürgerkriegen angewendet wird, geht es in Fällen historischer Gewalt nicht nur darum, die Vergangenheit aufzuarbeiten, vergangenes Unrecht zu entschuldigen oder Straftäter zu verurteilen. Vielmehr braucht es Massnahmen, die in der Gegenwart und in die Zukunft wirken, um den Schaden und die strukturellen Nachteile zu kompensieren sowie zu verhindern, dass das gleiche Unrecht wieder passiert.¹⁰
Der Anspruch, die eigene Geschichte in die Geschichte der Schweiz einzuschreiben, ist angesichts eines strukturellen Ausschlusses ein zutiefst politischer Akt.
Konsequenterweise hat Paola De Martin mit Weggefährtinnen und -gefährten, Leidensgenossinnen und -genossen sowie solidarischen Alliierten im Jahr 2021 den Verein TESORO gegründet, um die Forderungen aus ihrem Brief weiterzuverfolgen.¹¹ Den Berner Vorstoss, die postkoloniale und postmigrantische Bewegung sowie TESORO verbindet das Anliegen, eine «andere» Geschichte einzufordern und den Anspruch, diese Geschichte auch selbst mitzuerzählen. Angesichts der strukturellen Verdrängung und Amnesie darf es aus einer menschenrechtlichen Perspektive nicht nur darum gehen, historisches Unrecht wissenschaftlich aufzuarbeiten, öffentlich zu präsentieren und damit Bewusstsein zu schaffen. Es muss darum gehen, dass die betroffenen Menschen und biografischen Expertinnen und Experten des erlittenen Unrechts sich als historische Subjekte und demokratische Mitbürgerinnen und Mitbürger ins Spiel bringen (zu können) und an der Geschichte mitzuschreiben und mitzuwirken.
Der Anspruch, die eigene Geschichte in die Geschichte der Schweiz einzuschreiben, ist angesichts eines strukturellen Ausschlusses aus dem öffentlichen Geschichtsbild und den demokratischen Entscheidungsprozessen ein zutiefst politischer Akt. Gleichzeitig ist es ein Angebot, den gesamtgesellschaftlichen Prozess der Reparation zu beginnen und die beschädigten Beziehungen demokratisch zu gestalten. Dieser Prozess erfordert jedoch, die politischen und institutionellen Barrieren zu durchbrechen, welche um die Deutungshoheit der Geschichte aufgebaut sind.
Der deutsch-griechische Autor Mark Terkessidis macht dabei eine wichtige Verbindung von Erinnerungspolitik mit der demokratischen Fundierung einer Gesellschaft:
«Das Auftauchen von Erinnerung hat immer auch etwas mit Zugehörigkeit zu tun. Die eigene Erinnerung artikulieren, ins Spiel bringen, zum Einsatz machen, zur Beschwerde nutzen, kann nur, wessen Zugehörigkeit zum Gemeinwesen nicht zur Disposition steht.»¹²
Oder umgekehrt formuliert bedeutet dies, dass ein demokratisches Gemeinwesen die Erinnerung all derjenigen öffentlich verhandeln muss, die es als seinen Teil anerkennt. Wer ist die Schweiz? Wer gehört dazu? Wessen Erinnerung zählt? Und wer entscheidet darüber?
Eine Debatte über ein Recht auf Erinnerung und Reparation wäre angesichts des historisch gewachsenen Rassismus ein Schritt, die postmigrantische Demokratie zu stärken. Das Festhalten am Status quo hingegen würde die strukturelle Gewalt wiederholen und das gähnende Demokratiedefizit vergrössern.