Hinweise für Fachpersonen

Um die Chancen einer Beschwerde einschätzen zu können und zur Vorbereitung eines fundierten Argumentariums, braucht es vertiefte Kenntnisse über die aus dem Übereinkommen gegen jede Form der Rassendiskriminierung ableitbaren Pflichten. Die Praxis des UNO-Ausschusses (CERD) liefert hierfür geeignete Anhaltspunkte. Diese sind auf der Internetseite des CERD zu finden:

Individuelle Mitteilungsverfahren («Communications»)

Bisher ergangene Entscheide im Rahmen von individuellen Mitteilungsverfahren gegen die Staaten (die sog. «Communications»); siehe

CERD -> Jurisprudence

Allgemeine Empfehlungen («General Recommendations»)

die generell die Meinung des Ausschusses zu den Pflichten der Staaten festhalten und konkretisieren. Es werden sowohl materielle als auch Verfahrensfragen thematisiert. Siehe:

CERD -> General Comments

Spenlé, Christoph A. (2002): Die Petitionsannahmestelle gemäss Artikel 14 des Internationalen Übereinkommens von 1964 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. In: Bibliothek zur Zeitschrift für Schweizerisches Recht, Beiheft 38, Basel: Helbling & Lichtenhahn.

Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 22.07.2024