Fall 2017-007N
Solothurn
Verfahrensgeschichte | ||
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2017 | 2017-007N | Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Juden |
Tatmittel | Schrift; Elektronische Kommunikation; Ton / Bild |
Gesellschaftliches Umfeld | Soziale Medien |
Ideologie | Antisemitismus |
Der Beschuldigte veröffentlichte antisemitische Aussage und Bilder auf der Facebook Seite von Blick.ch.
Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigten.
Am 09.01.2017 veröffentlichte der Beschuldigte folgende Aussage auf der Facebook Seite von Blick.ch: «du … solltest mal zusammen mit diesem … zum Arzt» und postete dazu ein Bild des KZ-Arztes Josef Mengele. Dadurch setzte er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft durch Schrift und Bild die betroffene Person und Juden im Allgemeinen wegen ihrer Rasse, respektive ihrer Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossende Weise herab.
Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig erklärt und er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 80.00, ausmachend CHF 4'000.00. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 400.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.