Fall 2017-007N

Antisemitischer Facebook-Post: Bild Josef Mengele

Solothurn

Verfahrensgeschichte
2017 2017-007N Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation;
Ton / Bild
Gesellschaftliches Umfeld Soziale Medien
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte veröffentlichte antisemitische Aussage und Bilder auf der Facebook Seite von Blick.ch.

Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigten.

Sachverhalt

Am 09.01.2017 veröffentlichte der Beschuldigte folgende Aussage auf der Facebook Seite von Blick.ch: «du … solltest mal zusammen mit diesem … zum Arzt» und postete dazu ein Bild des KZ-Arztes Josef Mengele. Dadurch setzte er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft durch Schrift und Bild die betroffene Person und Juden im Allgemeinen wegen ihrer Rasse, respektive ihrer Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossende Weise herab.

Entscheid

Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig erklärt und er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 80.00, ausmachend CHF 4'000.00. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 400.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.