Fall 2018-036N

Empfehlung einer Untersuchung beim Joseph Mengele

Zürich

Verfahrensgeschichte
2018 2018-036N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes);
Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand Geschütztes Rechtsgut
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Medien (inkl. Internet);
Soziale Medien
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Der Angeklagte hatte eine antisemitische Nachricht gepostet, als Kommentar zu einer Kritik an den Teilnehmern der Demonstration zum 30-jährigen Jubiläum des alternativen Kultur- und Begegnungszentrums Reitschule in Bern, bei der es offenbar zu Sachbeschädigungen gekommen war.

Der Kommentar richtet sich aber nicht gegen die Religionsgemeinschaft der Juden, sondern gegen die Teilnehmer der vorerwähnten Demonstration, die weder eine Religionsgemeinschaft noch eine Ethnie oder Rasse darstellen, weshalb der Verfasser der Kommentare den Tatbestand der Rassendiskriminierung nicht erfüllt hat.Die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Untersuchung sind damit nicht gegeben.

Sachverhalt

Der Beschuldigte postete die folgenden Beiträge, als Kommentar zu einer Kritik an den Teilnehmern der Demonstration zum 30-jährigen Jubiläum des alternativen Kultur- und Begegnungszentrums Reitschule in Bern, bei der es offenbar zu Sachbeschädigungen gekommen war.« Beschuldigte: die sieche sötme all ifange u vo dr mengele lah untersueche.Andere Benutzer: Ihr indiskutabler Post mit Bezug auf den Nazi-Arzt Dr. Mengele wurde Facebook gemeldet. Noch ein Post mit solch menschenverachtendem Inhalt und es setzt eine Anzeige wegen Volksverhetzung.Beschuldigte: guten tag komischer vogel. machen sie doch was sie wollen. eine untersuchung beim guten josef wäre anscheinend auch für sie zu empfehlen. »

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.