Fall 2005-010N

«Sieg Heil» und «Heil Hitler» Rufe 2

Graubünden

Verfahrensgeschichte
2005 2005-010N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Ermittlungsverfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Kollektive Akteure
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte;
Freizeit / Sport
Ideologie Rechtsextremismus

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Ermittlungsverfahren wegen Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB ein. Die Strafuntersuchung wegen Auskunftsverweigerung gemäss Art. 26 StPO wird eingestellt und abgetreten.